Die Kfz-Versicherung ist ein Bestandteil der Werbungskosten und kann in der Anlage N zur Steuererklärung eingetragen werden. Die Anlage N ist die Anlage für Arbeitnehmer und beinhaltet die Aufstellung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie die Werbungskosten.
In Zeile 44 der Anlage N können die Aufwendungen für die Kfz-Versicherung angegeben werden. Dabei können auch zusätzliche Versicherungsleistungen wie z.B. eine Insassenunfallversicherung oder eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung angegeben werden.