Kathrin333
Message postés11Date d'inscriptionDienstag Februar 7, 2017StatusMitgliedZuletzt online:April 5, 2017 Geändert am 31. August 2018 um 02:58
Hallo Peter!
Also aus meiner Sicht wären Verwandte 2. und 3. Grades schon auch Familienangehörige aber ganz genau kann ich dir da leider auch nicht Auskunft geben. Am besten du suchst einen Anwalt auf der sich auf Familienrecht spezialisiert hat und lässt dich dann von dem ausführlich beraten.