Gerichts fürs arbeitsrecht?

ibiza1983 - 11. Dezember 2010 um 15:11
 madame bovary - 11. Dezember 2010 um 15:15
Guten Tag,


will mich derzeit informieren, an welche gerichte ich mich in dem bereich wenden muss...
mein chef hat mir gekündigt und ich will das nicht so hinnehmen!

1 Antwort

also, hier gilt folgender aufbau:
man wendet sich i.d.r. zunächst ans arbeitsgericht, hier kannst du berufung einlegen und vors landesarbeitsgericht gehen (kammern, 1 richter, 2 ehrenamtl. richter), ehe du mittels revision vors bundesarbeitsgericht ziehen kannst.
es ist aber auch möglich, mttels sprungrevision direkt vom arbeitsericht vors bundesarbeitsgericht zu ziehen.

lg,
madame bovary
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