Vertretung bei Kaufvertrag

Bernhard - 11. Dezember 2010 um 16:50
 Jan-David - 11. Dezember 2010 um 16:52
Hallo forum,

ich hoffe, mir kann hier jemand helfen!
Ich habe einen freund von mir in seiner firma vertreten (hatte eine vollmacht). an einem tag sollte ich mehrere tausend kisten elektronik kaufen (insgesamt für über 70.000 €). da mein freund im krankenhaus war, war ich ihm da gerne behilflich.
leider sind jetzt riesige probleme aufgetreten: die elektronik war gefälscht und mein freund hat gemeint,ich hätte das merken müssen usw. deswegen will er mir das geld nun nicht bezahlen und wir haben uns total zerstritten.

muss ich rechtlich nun für die erfüllung des kaufvertrages aufkommen?
danke für die hilfe!

1 Antwort

Also, du hattest eine Vollmacht (sogar in verbriefter Form). Das heißt es gilt der Unmittelbarkeitsgrundsatz nach § 165 Abs. 1 S. 1BGB.
Der besagt, dass die rechtlichen Folgen der Willenserklärung des Vertreters ausschließlich den Vertretenen treffen, also alles, was ein Vertreter tatsächlich tut, das tut rechtlich der Vertretene.

In deinem Fall hat dein Freund rechtlich den Kaufvertrag mit dem Dritten geschlossen.
Für dich hat das eigentlich keine Folgen.
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