Muss Vermieter die Fenster wechseln?

Zwegat Beiträge 1 Mitglied seit Mittwoch Mai 31, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: August 17, 2018 - Geändert am 18. August 2018 um 00:57
Hartzaberherzlich Beiträge 4 Mitglied seit Mittwoch Mai 31, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: August 20, 2018 - 20. August 2018 um 11:25
Ich habe mich mit der bitte die Fenster auszuwechseln an meinen Vermieter gewandt.

Die Heizkosten sind im Winter nicht mehr feierlich und es zieht durch die undichten Holzfenster.

Mein Vermieter sieht da keinen Bedarf. An wen kann ich mich wenden? Wo kann ich rechtliche Hilfe bekommen.

Ausziehen kann ich nicht, da es finanziell momentan einfach nicht drin ist..

1 Antwort

Hartzaberherzlich Beiträge 4 Mitglied seit Mittwoch Mai 31, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: August 20, 2018
Geändert am 22. August 2018 um 00:51
Korrekt verdichtete Fenster gehören zur Mindestausstattung einer Wohnung.
Der Austausch der Fenster gehört also rechtlich gesehen zu einer Instandshaltungsmaßnahme darf sich also auch nicht auf eine Mieterhöhung auswirken. Umgekehrt dürfen also 10 % Mietminderung für den Zeitraum der Nicht-Reperatur eingefordert werden.

ALLERDINGS: "Probleme" gibt es teils bei Altbau. Da müssen Holzfenster auch mal geduldet werden, da diese zur Ausstattung einer vegleichbaren Wohnung gehören.

In vielen Fällen lohnt es sich auch auf den Vermieter zuzugehen und die Vorteile neuer Fenster zu betonen.
Wennn das Verhältnis mittlerweile nicht mehr kommunikativ geführt wird und die Fronten sich verhärtet haben empfehle ich den Mieterschutzbund oder Mieterevereine.
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