Korrekt verdichtete Fenster gehören zur Mindestausstattung einer Wohnung.
Der Austausch der Fenster gehört also rechtlich gesehen zu einer Instandshaltungsmaßnahme darf sich also auch nicht auf eine Mieterhöhung auswirken. Umgekehrt dürfen also 10 % Mietminderung für den Zeitraum der Nicht-Reperatur eingefordert werden.
ALLERDINGS: "Probleme" gibt es teils bei Altbau. Da müssen Holzfenster auch mal geduldet werden, da diese zur Ausstattung einer vegleichbaren Wohnung gehören.
In vielen Fällen lohnt es sich auch auf den Vermieter zuzugehen und die Vorteile neuer Fenster zu betonen.
Wennn das Verhältnis mittlerweile nicht mehr kommunikativ geführt wird und die Fronten sich verhärtet haben empfehle ich den Mieterschutzbund oder Mieterevereine.