4-Jähriger hat Gameboy gekauft

Christina P. - 12. Dezember 2010 um 19:58
 guantanamera - 12. Dezember 2010 um 20:00
Guten Tag,

ich habe eine dringende Frage: mein 4-Jähriger Sohn war mit seiner Oma in der Stadt. Als diese im Kaufhaus an der Kasse stand, hat sich mein Sohn einen Gameboy aus dem Regal genommen und mit (meiner Kreditkarte) bezahlt.

Ist das Geschäft nicht eigentlich nichtig? Ich möchte nicht, dass er den Gameboy benutzt und daher will ich dafür keine 98 € ausgeben.

danke!

1 Antwort

Da kann ich Sie beruhigen!
Zwar ist die Willenserklärung Ihres Sohnes ,den Gameboy zu kaufen nicht zu leugnen, aber rechtlich wird sie nicht beachtet, ist also nichtig.
Daher liegt keine Willenserklärung für einen Kaufvertrag vor. Somit können Sie den Gameboy auf jeden Fall zurückgeben!

Viel Erfolg.
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