Automatisch Deutscher?

Reshat - Geändert am 19. Januar 2019 um 02:42
Earon1938 Beiträge 5 Mitglied seit Freitag November 9, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2018 - 9. November 2018 um 19:34
Meine Frage lautet: Ich bin in jahr 13.09.1983 in Deutschland republik Hessen stadt Kassel geboren,habe dort 10 jahre mit meine Eltern gelebt. Hier schreibt das der der in Deutschland geboren ist wird automatisch deutscher..Ja in meinen passport schreibt mein geburts land Kassel.Das war meine frage,,bitte schreiben sie mir eine antwort.Mit freundlichen grüssen Reschat Muharremi.Schöhne nacht.

4 Antworten

Guten Tag,

wie Sie dem Artikel zu dem Thema entnehmen können, gilt das Geburtsortprinzip erst seit dem Jahr 2000. Sie sind aber 1983 geboren.

Wenn Sie zehn Jahre in Deutschland gelebt haben und dort zur Schule gegangen sind, können Sie ggf. das Recht auf Wiederkehr im Sinne von § 37 Aufenthaltsgesetz geltend machen. Schauen Sie mal in diesen Thread.

Gruß vom CCM-Team
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Reshati Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag Oktober 30, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 31, 2018
Geändert am 31. Oktober 2018 um 05:14
Guten morgen..Bin Reschst Muharremi...Sie sagten mir dss wenn ich in deutschland in die s hulle gegangen bin und dort 10 jahre gelebt habe kann ich mein aufental gewinnen??ja das ist wahr ich hab 10 jahre dort gelebt und in der schulle 4 ja hre gegangen ...Wie kann ich das machen wo muss ich eine ynwendund machen..weill ich lebe in Kosovo
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Reshati Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag Oktober 30, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 31, 2018
31. Oktober 2018 um 05:35
Guten morgen danke für ihre antwort aber ixh habe noch eine frage.Ich habe seit 13.09.1983.bis um 14.06.1993 in deutschland gwlwbt und bin dort bei der schulle grundschulle 4 jahre gegangen..Ist das wircklich möglich das ich eine recht bekommen kann in deutschland wieder zurück zu kehren.muss ich eine anwendung machen und wo..ich lebe in Kosovo.mir viele grüssen Reshat Muharremi
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Hallo nochmal,

es gibt noch ein paar mehr Bedingungen, als nur in Deutschland zur Schule gegangen zu sein. Dazu sollten Sie einen Blick in den angegebenen Gesetztestext werfen, der im Internet zu finden ist. Hier aber für Sie die Bedingungen, die Sie für eine Aufenthaltserteilung nach § 37 Aufenthaltsgesetz erfüllen müssten:

(1) Einem Ausländer, der als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,
2. sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat, und
3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt wird.


Da mindestens Absatz 3 bei Ihnen nicht zutrifft, weil Sie schon älter als 21 Jahre sind und mehr als fünf Jahre nicht mehr in Deutschland leben, müssen Sie einen anderen Aufenthaltsgrund vorweisen (zum Beispiel Arbeit, Studium, Ehegattennachzug, humanitäre Gründe).

Gruß vom CCM-Team
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Earon1938 Beiträge 5 Mitglied seit Freitag November 9, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2018
9. November 2018 um 19:34
Naja wenn das DA so steht bist du Deutscher :D
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