Edmund2303
Beiträge2Mitglied seitDonnerstag Juni 25, 2020StatusMitgliedZuletzt online:Juni 26, 2020
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25. Juni 2020 um 11:57
Edmund2303
Beiträge2Mitglied seitDonnerstag Juni 25, 2020StatusMitgliedZuletzt online:Juni 26, 2020
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26. Juni 2020 um 20:57
Gibt es bei häufiger Nichtzustellung des Kölner Stadtanzeiger ein Sonderkündigungsrecht?
Kurze Rückmeldung wäre nett!
nicht direkt. Dokumentieren Sie alle unpünktlichen oder fehlenden Zustellungen und senden Sie dem Verlag eine Abmahnung per Einschreiben. Wenn sich danach nichts ändert, können Sie fristlos kündigen. Es gibt allerdings kein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht in so einem Fall und Sie müssen eventuell mit einem Rechtsstreit rechnen.
Wenn Sie nicht zufrieden sind, sollten Sie einfach zum frühstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen. Bei Zeitungs- und Zeitschriften-Abos darf die Kündigungsfrist höchstens drei Monate betragen, ansonsten ist der Vertrag rechtswidrig.
Gruß vom CCM-Team
Edmund2303
Beiträge2Mitglied seitDonnerstag Juni 25, 2020StatusMitgliedZuletzt online:Juni 26, 2020 26. Juni 2020 um 20:57
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, das hilft mir weiter, da meine Mutter auch mit fast 90.Jahren immer noch mit großem Interesse die Tageszeitung liest.
26. Juni 2020 um 20:57
Viele Grüße