Widerspruch gegen überteuerte Schlüsseldienst Rechnung?

KoerperKlaus Beiträge 29 Mitglied seit Mittwoch Dezember 10, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 15, 2019 - 15. Juli 2019 um 08:26
KoerperKlaus Beiträge 29 Mitglied seit Mittwoch Dezember 10, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 15, 2019 - 15. Juli 2019 um 09:26
Servus ihr guten,

letzte Woche habe ich meinen Schlüssel vergessen und bin ohne zur Arbeit, was nicht so schlimm ist, da meine Frau zu Hause war. Wie das Schicksal es jedoch wollte, hat sie ihren natürlich dann auch vergessen und wir standen doof da. Wir haben aus den gelben Seiten einen Schlüsseldienst in München gesucht und auch schnell gefunden. Ich dachte gerade da wären eher die Seriösen unterwegs. Pustekuchen! Am Ende haben wir für die Türöffnung 500 € bezahlt! Ich dachte das kann nicht sein, aber wir waren ja verzweifelt. Ich habe zähneknirschend gezahlt, allerdings habe ich auch eine Rechnung bekommen und frage mich, ob ich dagegen angehen kann? Das kann doch nicht rechtens sein, ist man nicht irgendwie geschützt?

1 Antwort

Steffinski Beiträge 136 Mitglied seit Mittwoch Juli 22, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 15, 2022 5
Geändert am 15. Juli 2019 um 08:58
Es gibt Durchschnittspreise, an die sich auch solche Dienste halten müssen. Mehr als 150 € an einem normalen Wochentag zu einer normalen Zeit ist absolut nicht üblich (ich schätze mal ihr habt das nach der Arbeit geregelt?). Selbst zu einer unmenschlichen Zeit am Wochenende, solltest du nicht mehr als 250 zahlen müssen. ein Aufschlag sollte auch nicht mehr als 100 % des ursprünglichen Preises sein. So viel zur Richtlinie. Ich habe zum Beispiel gute Erfahrungen mit https://www.macher-gmbh.de/schluesselnotdienst-muenchen gemacht, der das auch auf seiner Seite sehr transparent darstellt. Bei uns wurde alles am Telefon genau besprochen und es kamen keine Extrakosten auf uns zu. Er hat zwar noch angeboten das Schloss auch auszutauschen, aber das wollten wir erstmal nicht und das war dann auch okay!

In deinem Fall handelt es sich nämlich eindeutig um "§ 291 StGB Wucher" - da kannst du sehr wohl gegen vorgeåhen. Deshalb ist es gut, dass du eine Rechnung hast. In normalen Fällen würde ich auch nie bar bezahlen, immer mit Karte wenn möglich, so hast du einen Nachweis. Und auch auf die gelben Seiten ist leider nicht immer verlass. Manche Leute tragen ihren Namen falsch ein, um im Alphabet weiter vorne zu landen oder geben ihre Adresse nicht richtig an, um vorzutäuschen, dass sie in vielen Städten tätig sind. Dann werden nämlich auch gerne mal Anfahrtkosten berechnet, die sich jeglicher Grundlage entziehen.

Ich weiß, dass man in so einer Situation erstmal recht hilflos ist und je nachdem wie lange man schon wartet, einfach nur in seine Wohnung zurück will, aber ich denke es ist sehr wichtig am Telefon schon alles zu besprechen. Meine Checkliste ist immer:

- Ist ein Festpreis möglich? Darauf das Unternehmen festnageln
- Werden Anfahrtkosten extra berechnet oder sind diese im Preis enthalten?
- Bietet das Unternehmen auch Kartenzahlung an? (Wenn nicht: finger weg!)
- Uhrzeit notieren, wann ich den Schlüsseldienst gerufen habe
- Zeugen hinzuziehen (in dem Fall deine Frau)
KoerperKlaus Beiträge 29 Mitglied seit Mittwoch Dezember 10, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 15, 2019
15. Juli 2019 um 09:26
Wow, danke für die Checkliste und diese Richtwerte!

Sie haben auch recht, wir waren sehr ungeduldig und panisch und wollten einfach nur noch in unsere Wohnung. In Zukunft werden wir das entspannter angehen und uns besser absichern. Die Seite von den Machern kommt mir tatsächlich bekannt vor, vielleicht waren die sogar auf unserer Liste, aber wir haben uns anders entschieden. Ein Fehler wie man sieht.

Aber ich hatte auch gehofft, dass das unter das Thema "Wucher" fällt und ich dagegen vorgehen kann. Der Schritt zum Anwalt wird sich also wohl lohnen. Danke!