SabEl2011
Message postés1Date d'inscriptionDienstag Juni 30, 2020StatusMitgliedZuletzt online:Juni 30, 2020
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Geändert am 1. Juli 2020 um 23:39
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023
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1. Juli 2020 um 23:51
Hallo,
wenn jemand ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt hat und er seine Meinung ändert, anschließend ein privates Testament verfasst, ohne das vom Nachlassgericht wieder abzuholen, welches ist dann gültig? Das bei Gericht hinterlegte oder das nachträglich privat verfasste?
Mit freundlichen Grüßen
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023835 1. Juli 2020 um 23:51
Hallo,
es können beide nebeneinander gelten, wenn sie sich inhaltlich nicht widersprechen. Zulässig ist, wenn sie entweder denselben Inhalt haben oder sich ergänzen.
Bei einem Widerspruch des Inhalts gilt gemäß § 2258 BGB das später aufgesetzte Testament. Ist das Datum nicht im Testament vermerkt, muss das Alter etwa durch Analyse der Tinte ermittelt werden.