Unterlagen von einem früheren Unfall bei Weiterverkauf

Carmen.1269 Beiträge 1 Mitglied seit Sonntag Oktober 11, 2020 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 11, 2020 - Geändert am 16. Oktober 2020 um 02:47
 Gesperrt profil - 16. Oktober 2020 um 03:03
Ich habe letztes Jahr ein gebrauchtes Auto gekauft. Diese Auto hat einen Unfallschaden . Jetzt möchte ich das Fahrzeug weiterverkaufen und der Käufer möchte Unterlagen von diesem Unfall. Doch der alte Besitzer gibt mir diese Unterlagen nicht. Ist er dazu verpflichtet?

1 Antwort

Gesperrt profil
16. Oktober 2020 um 03:03
Hallo,

Sie hätten die Dokumente, die den Unfall und die anschließende Reparatur des Fahrzeugs betreffen, schon bei Ihrem Kauf prüfen und sich aushändigen lassen sollen. Im Nachhinein können Sie den Vorbesitzer nicht dazu zwingen.

Wurde der Schaden im Vertrag bei Ihrem Kauf damals erwähnt und beschrieben? Dann könnten Sie den alten Vertrag in Kopie dem neuen Vertrag beifügen als Beleg für die wahrheitsgemäße Offenlegung des Unfallsschadens durch Sie gegenüber dem neuen Käufer. Wenn nicht, müssen Sie den Schaden und dessen Reparatur nach Ihrem Wissen in dem neuen Kaufvertrag beschreiben, damit er nicht im Nachhinein vom neuen Käufer als Sachmangel geltend gemacht werden kann. Sie müssen dann eben einen Käufer finden, dem das reicht bzw. der das Auto am besten selbst so gut beurteilen kann, dass der frühere Unfallschaden kein Problem für ihn ist.

Im Übrigen müssen Sie einen Schaden aus einem Unfall nicht angeben, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt. Davon geht man aus, wenn die Reparatur weniger als 1.000 Euro gekostet hat.

Gruß vom CCM-Team