Hanaw_9361
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Oktober 14, 2020StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 14, 2020
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Geändert am 16. Oktober 2020 um 03:36
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16. Oktober 2020 um 03:39
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Kind ist im Nov. 2019 in Hamburg/Deutschland geboren. Bis jetzt hat es keinen Reisepass oder Aufenhaltstitel. Sein Vater hat einen unbefristeten Aufenhalt (Niederlassungserlaubnis). Wir sind keine Flüchtlinge, wir sind nach Deutschland durch Studentenvisa gekommen und jetzt arbeiten wir hier als Arzt und Apothekerin.
Meine Frage ist: Welche Rechte hat mein Kind? Müssen wir einen Aufenthaltstitel oder Reisepass oder Kinderreisepass oder E-Pass beantragen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hanaw Ameen
aus Ihrer Frage geht nicht hervor, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für das Geburtsortsprinzip vorliegen. Aber dieser Artikel hilft Ihnen dabei, sich das selbst zu beantworten.