Führerschein als verloren gemeldet: Wie lange aktenkundig?

Gelöst
nussi72 - Geändert am 3. Dezember 2021 um 05:02
 Gesperrt profil - 3. Dezember 2021 um 05:05
Habe meinen Führerschein ca.1992 als gestohlen gemeldet, da ich ihn wegen Trunkenheit abgeben sollte. Ich habe mittlerweile wieder einen neuen bekommen, der mir leider auch wieder entzogen wurde. Jetzt habe ich seit 15 Jahren keinen mehr, da ich keinen Idiotentest machen wollte. Jetzt kann ich ja nach deutschem Recht einen neuen Führerschein beantragen.
Nun zur eigentlichen Frage: Könnte ich mit meinem Führerschein von 1992 einfach zur Führerscheinstelle gehen und im Austausch einen europäischen beantragen? Oder ist dieser noch irgendwo als gestohlen registriert?

1 Antwort

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