AfA Prozentsatz: fiktives Baujahr

Benjamin321 - Geändert am 4. Dezember 2021 um 02:13
 Gesperrt profil - 4. Dezember 2021 um 04:08
Guten Tag,

für privat vermietete Immobilien, die vor 1924 gebaut wurden, gilt ein jährlicher Abschreibungssatz von 2,5 Prozent auf die Anschaffungskosten des Gebäudeanteils. Bei Baujahren nach 1924 gelten 2 Prozent.

Ermittelt man wegen Kernsanierung des Objekts für die Berechnung des Gebäudewertes ein fiktives Baujahr, gilt das fiktive oder das ursprüngliche Baujahr als Grundlage für den Abschreibungprozentsatz?

Vielen Dank, Benjamin

1 Antwort

Hallo,

liegt das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bzw. städtebaulichen Entwicklungsbereich? Dann würden noch andere Prozentsätze gelten.

Gruß vom CCM-Team
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