AfA Prozentsatz: fiktives Baujahr

Benjamin321 - 9 Nov 2021 à 23:09
 Gesperrt profil - 4 Dez 2021 à 04:08
Guten Tag,

für privat vermietete Immobilien, die vor 1924 gebaut wurden, gilt ein jährlicher Abschreibungssatz von 2,5 Prozent auf die Anschaffungskosten des Gebäudeanteils. Bei Baujahren nach 1924 gelten 2 Prozent.

Ermittelt man wegen Kernsanierung des Objekts für die Berechnung des Gebäudewertes ein fiktives Baujahr, gilt das fiktive oder das ursprüngliche Baujahr als Grundlage für den Abschreibungprozentsatz?

Vielen Dank, Benjamin

1 Antwort

Gesperrt profil
4 Dez 2021 à 04:08
Hallo,

liegt das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bzw. städtebaulichen Entwicklungsbereich? Dann würden noch andere Prozentsätze gelten.

Gruß vom CCM-Team