Erbe: Hund als Erben eintragen

Dorothea - 15. Dezember 2010 um 22:56
 kalli - 15. Dezember 2010 um 22:56
Guten Tag,

ich habe mitbekommen, dass dieser Mooshammer seinen Yorkshire-Terrier als Erben eingesetzt hat.
Kann ich das nun auch tun? Nur dass ich einen Schäferhundmischling habe.

1 Antwort

Nein, das geht in Deutschland nicht.
Da Tiere laut § 90 a Bürgerliches Gesetzbuch wie Sachen behandelt werden, ist es nicht möglich ein Tier als Erbe einzusetzen.
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