Erbe: Hund als Erben eintragen

Dorothea - 15 Dez 2010 à 22:56
 kalli - 15 Dez 2010 à 22:56
Guten Tag,

ich habe mitbekommen, dass dieser Mooshammer seinen Yorkshire-Terrier als Erben eingesetzt hat.
Kann ich das nun auch tun? Nur dass ich einen Schäferhundmischling habe.

1 Antwort

Nein, das geht in Deutschland nicht.
Da Tiere laut § 90 a Bürgerliches Gesetzbuch wie Sachen behandelt werden, ist es nicht möglich ein Tier als Erbe einzusetzen.