wolf_0210
Beiträge1Mitglied seitDienstag März 8, 2022StatusMitgliedZuletzt online:März 8, 2022
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Geändert am 9. März 2022 um 01:28
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9. März 2022 um 02:02
Hallo,
bezüglich "Nach 13 a Absatz 2 EStG (Einkommensteuergesetz) haben Sie als Steuerpflichtiger ein Antragsrecht, den Gewinn dennoch durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln".
Ich bewirtschafte selbst fast 2 ha eigenes Grünland und 5,4 ha Waldfläche.
Wie viel Gewinnpauschale wird für 1 ha Grünland und 1 ha Waldfläche angesetzt?
Wenn beispielsweise durch Holzgewinnung Einnahmen/Gewinn erzielt werden, wie muss dies angegeben werden?'
350 Euro pro ha landwirtschaftliche Nutzung plus 300 Euro Zuschlag für Tierbestände von mehr als 25 VE.
"Nach § 13a Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG sind in den Durchschnittssatzgewinn u.a. auch Gewinne aus der forstwirtschaftlichen Nutzung einzubeziehen, soweit sie insgesamt 1.534 € übersteigen" (siehe Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. April 2011, IV R 1/09).