Gewinnermittlung Landwirtschaft 13a

wolf_0210 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag März 8, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: März 8, 2022 - Geändert am 9. März 2022 um 01:28
 Gesperrt profil - 9. März 2022 um 02:02
Hallo,

bezüglich "Nach 13 a Absatz 2 EStG (Einkommensteuergesetz) haben Sie als Steuerpflichtiger ein Antragsrecht, den Gewinn dennoch durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln".

Ich bewirtschafte selbst fast 2 ha eigenes Grünland und 5,4 ha Waldfläche.

Wie viel Gewinnpauschale wird für 1 ha Grünland und 1 ha Waldfläche angesetzt?

Wenn beispielsweise durch Holzgewinnung Einnahmen/Gewinn erzielt werden, wie muss dies angegeben werden?'

MfG wolf_0210

1 Antwort

Gesperrt profil
9. März 2022 um 02:02
Hallo,

erfüllen Sie denn die Voraussetzungen für die Pauschalermittlung des Gewinns?

350 Euro pro ha landwirtschaftliche Nutzung plus 300 Euro Zuschlag für Tierbestände von mehr als 25 VE.

"Nach § 13a Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG sind in den Durchschnittssatzgewinn u.a. auch Gewinne aus der forstwirtschaftlichen Nutzung einzubeziehen, soweit sie insgesamt 1.534 € übersteigen" (siehe Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. April 2011, IV R 1/09).

Gruß vom CCM-Team