JamesKnis
Message postés8Date d'inscriptionMittwoch Juni 29, 2022StatusMitgliedZuletzt online:Januar 29, 2023
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Geändert am 2. Juli 2022 um 01:27
Silke Grasreiner
Message postés3282Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Februar 3, 2023
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2. Juli 2022 um 01:29
Beide Ehepartner haben jeder eine eigene Wohnung und sind dort mit Hauptwohnung gemeldet. Sie leben aber nicht getrennt, regelmäßige gemeinsame Aktivitäten sind gegeben.
Die gemeinsame Veranlagung wird weiter fortgeführt.
Diese Reglung hat den Vorteil, dass für keine der beiden Wohnungen Zweitwohnungssteuer anfällt!
Was sagt das Finanzamt dazu?
Silke Grasreiner
Message postés3282Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Februar 3, 2023830 2. Juli 2022 um 01:29
Hallo,
es gibt ein Referenzurteil, nach dem das prinzipiell erlaubt ist, wenn die Ehe intakt ist (FG Münster, Urteil vom 22. Februar 2017, Az. 7 K 2441/15). Sie sollten aber Nachweise sammeln und aufbewahren, die das belegen.