Lillifee
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4. Juli 2022 um 17:39
Silke Grasreiner
Message postés3282Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Februar 3, 2023
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5. Juli 2022 um 02:01
Ein Bekannter von mir wurde im Jahr 2011 wg. versuchten Mordes zu 7 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er wurde im Jahr 2015 auf Bewährung entlassen. Er benötigt nun ein erweitertes Führungszeugnis. Steht die Strafe noch drin?
Silke Grasreiner
Message postés3282Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Februar 3, 2023830 Geändert am 6. Juli 2022 um 01:08
Hallo,
die Strafe wird 15 Jahre ab Tag der Verurteilung getilgt, wenn keine anderen Einträge vorliegen, die zu dem Zeitpunkt noch nicht getilgt werden können. Der Tag der Verurteilung ist aus Ihrer Frage nicht ersichtlich und auch nicht, ob noch andere Einträge vorliegen.