Pseudonymer Autor

Parlo - 20. Dezember 2010 um 14:57
 Parlo - 20. Dezember 2010 um 15:02
Hallo,
ich habe eine etwaskomplizierte Frage an euch!

Ich habe vor längerer Zeit ein kleines Buch mit Weisheiten für den Alltag unter einem Pseudonym veröffentlicht.

Nun habe ich gesehen, dass mein Werk in einer Frauenzeitschrift 1:1 kopiert wurde, und das ohne kenntlich zu machen, dass sie es nicht geschrieben haben.
Kann ich dagegen gerichtlich vorgehen?
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1 Antwort

Uiuiui...
das ist eine schwierige Frage.
Naja, grundsätzlich hast du schon die Urheberrechte, da es sich hierbei um absolute Rechte handelt. Du musst sie also nicht "anfordern",sie entstehen automatisch mit der Entstehung deines Werkes.
Das Ding ist eben nur, dass du nicht deinen Namen angegeben hast.
Normalerweise lässt man sich, wenn man unter einem Pseudonym bzw.anonym schreibt, in die Urheberrolle beim dt. Patent- und Markenamt eintragen.
Wenn du das nicht getan hast, wird es wohl schwierig nachzuweisen, dass tatsächlich DU der autor bist.
ganz sicher bin ich mir damit aber echt nicht, Patentrecht ist ziemlich kompliziert.

Wenn du dagegen vorgehen willst,solltest du im Zweifelsfall einen RA konsultieren!
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