Geistesgestörter tätigt rechtsgeschäft

Lucie - 21. Dezember 2010 um 11:52
 Carlotta - 21. Dezember 2010 um 11:54
wie ist es eigentlich, wenn ein geistesgestörter ein rechtsgeschäft tätigt?
wäre ein solcher kaufvertrag dann unwirksam?

1 Antwort

Nein. du verwechselst nichtigkeit und unwirksamkeit.
ein solches rechtsgeschäft eines geisteskranken wäre nach § 104 nr. 2 BGB nichtig, das heißt es ist zwar existent, wird aber rechtlich nicht als existent betrachtet.
ein geisteskranker ist geschäftsunfähig.
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