Privatweg

judgementday - 24. Dezember 2010 um 12:32
 st.moritz - 24. Dezember 2010 um 12:57
Guten Tag,
ich bin Eigentümer eines Privatweges am Rande eines schönen Flusses. Vor einigen Tagen kam ein Vertreter der Stadt zu mir und sagte, ich müsse den Weg dem Publikumsverkehr preisgeben. Dort wäre schon immer ein Weg verlaufen und das sei Gewohnheitsrecht.

Falls ich das tun müsste, ist diese Entscheidung dann gerichtlich angreifbar?

Vielen Dank.
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1 Antwort

Guten Tag!
Gerichtlich angreifbar ist so gut wie jede Entscheidung von staatlicher Stelle. Allerdings sollten Sie sich zuvor einen umfassenden Rechtsrat einholen, da es tatsächlich sein kann, etwa wenn Ihr Stück des Weges einen langen zusammenhängenden Rad-und Wanderweg unterbricht, Sie ihn oder Öffentlichkeit zugänglich machen müssen.

Ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.
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