Haftung des Bauträgers

Tonfass - 29. Dezember 2010 um 20:19
 Charlene - 29. Dezember 2010 um 20:20
Guten Tag,
wir haben unser Haus über einen bauträger gekauft.
nach 7 jahren sind nun erste mängel aufgetreten.
muss der bauträger diese noch übernehmen?

1 Antwort

Der werkvertragliche Anspruch auf Haftung für etwaige auftretende Mängel gemäss §§ 633 ff. BGB kann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 5 Jahren geltend gemacht werden.
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