Vorgetäuschter Einbruch: Gibt es Probleme?

makrele - Geändert am 4. Januar 2019 um 04:57
 VV - 24. Januar 2011 um 12:17
Meine Versicherung hat mich angezeigt, weil ich selbst einen Einbruch und einen Diebstahl vorgetäuscht habe. Habe das mittlerweile auch zugegeben. Es hat halt nicht geklappt die Versicherungssumme so zu bekommen.

Wenn ich es zugegeben habe, muss die Anzeige doch zurückgenommen werden, oder?
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2 Antworten

Also wenn sie einen Versicherungsbetrug versuchen oder durchziehen, dann müssen sie damit rechnen, dafür geradestehen zu müssen.

Eine Verpflichtung zur Rücknahme der Anzeige besteht wohl kaum.
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Warum sollte die Anzeige zurückgenommen werden müssen? Die Straftat haben Sie ja begangen.

Dann würde ja jeder ohne Strafe rauskommen, wenn er es zugibt, dass man ihm auf die Schliche gekommen ist.
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