Anhörung des Betriebsrates bei Kündigung?!

stefano - 12. Januar 2011 um 22:10
 Yoga - 12. Januar 2011 um 22:10
Guten Tag,

ich wurde gekündigt. ein arbeitskollege hat gesagt, dass der betriebsrat diesbezüglich nicht angehört wurde.
muss er das nicht?

stefano

1 Antwort

Da haben Sie ganz Recht! § 102 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) stellt die Regel auf, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat - sofern ein Betriebsrat existiert - vor jeder Kündigung anzuhören hat.
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