Rattengift

aberratio ictus - 16. Januar 2011 um 14:28
 justusE - 16. Januar 2011 um 14:29
Hallo. Mein Rattengift hat nicht gewirkt wie es sollte. Habe ich da Ansprüche gegen den Verkäufer?

1 Antwort

wenn sie das rattengift bestimmungsgemäß (!) verwendet haben und es nachweislich keine wirkung gezeigt hat, dann ist das ein sachmangel, der zu sachmängelgewährleistungsansprüchen führt (ersatzlieferung, geld zurück)
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