Berliner Testament und Pflichtteil

Meierjahns - 7. Juli 2010 um 09:24
siegreich Beiträge 1 Mitglied seit Mittwoch Juli 7, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 7, 2010 - 7. Juli 2010 um 09:28
Guten Tag,

wir bräuchten Hilfe bei der Gestaltung unserer Erbschaftsangelegenheiten. Im wesentlichen besitzen wir nur unser Haus. Für den Todesfall haben wir ein Berliner Testament geschrieben. Da das Verhältnis zu unserem Sohn leider nicht das beste ist, möchten wir nur noch einmal sicher gehen, dass wir damit jetzt auf jeden Fall abgesichert sind. Wenn einer stirbt, erbt damit doch automatisch der andere und unser Sohn kann uns durch Fordern seines Pflichtteils nicht zum Verkauf des Hauses zwingen. Ist das so korrekt?

Wir danken Ihnen allen für Ihre Unterstützung.

1 Antwort

siegreich Beiträge 1 Mitglied seit Mittwoch Juli 7, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 7, 2010
7. Juli 2010 um 09:28
Tut mir leid mit Ihrem Sohn.

Das Pflichtteilsrecht bleibt übrigens immer bestehen. Vielleicht sollten Sie sich mit einem Anwalt besprechen, um auf der sicheren Seite zu sein. Man kann bestimmt irgendwelche Strafklauseln in das Testament einbauen, die das Einfordern des Pflichtteils erschweren.
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