Pflichtteilsergänzung

DorisXY Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Juli 13, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 13, 2010 - 13. Juli 2010 um 09:01
 eumel - 7. Juni 2011 um 19:52
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Vor 1,5 Jahren hat unsere Mutter einer Stiefschwester von uns (Tochter aus 1. Ehe unseres Vaters) ein Häuschen geschenkt. Jetzt ist sie gestorben. Diese Stiefschwester soll laut Testament nichts erben. Aber sie hat doch auch eh keinen Anspruch, oder? Was ist mit dieser Pflichtteilsergänzung (habe ich im Internet gefunden)? Unser Erbe ist doch geschmälert durch die große Schenkung. Haben mein Bruder und ich irgendwelche Ansprüche?

1 Antwort

aus meiner Sicht liegt Ihr Fall so:

Ihre Stiefschwester wäre nicht gesetzlich Erbin geworten (da sie eben kein "Abkömmling" Ihrer Mutter ist)

Diese Pflichtteilsergänzungsansprüche sind allerdings nur dafür gedacht unter Erben die Verhältnisse so herzustellen, dass z.B. enterbte Kinder aus dem Nachlass(!) tatsächlich Ihren Pflichtteil verlangen können.

Ihre Stiefschwester ist nunmal keine Erbin (weder gestzlich noch durch Testament). Deshalb stehen Ihnen diese Ansprüche nicht zur Verfügung. Sie ist wie jeder andere Dritte zu behandeln, dem Ihre Mutter etwas schenkt. Es steht freilich jedem Erblasser frei vor seinem Tode alles zu verschenken. Sofern nicht an künftige Erben verschenkt wird (oder mehr als 10 Jahre vergangen sind) gehen die sonstigen Erben leer aus.
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