Um eine Existenz aufzubauen und zu erhalten, müssen in der Regel jeden Tag mehrere Verträge geschlossen werden. Dabei bietet es sich an, allgemeine Vertragsbestandteile, die für jeden Vertrag gelten sollen, vorzuformulieren.
AGB sind also für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen.
Für Gewerbetreibende sind zumeist die im Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch geregelten Verträge von Interesse. Die gesetzlichen Vorgaben können, in einem gewissen Rahmen, durch
allgemeine Geschäftsbedingungen (
AGB) zu den eigenen Gunsten modifiziert werden.
Häufig werden in den AGB Haftungsvereinbarungen, Beweisfragen und Modalitäten der Vertragserfüllung geregelt. Dies vermeidet, dass solche Details mit jedem Vertragspartner neu ausgehandelt werden müssen. Zudem soll Klarheit geschaffen werden, da Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eindeutig festgelegt werden.
Letzte Änderung am Mittwoch November 17, 2010 03:57:16 von eepp