Wie ist der Dienstwagen zu versteuern?




Der Wert eines Sachbezugs gehört bei einem Arbeitnehmer zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Ein typisches Beispiel ist die kostenlose Überlassung eines Dienst- oder Firmenwagens zur privaten Nutzung des Arbeitnehmers.



Für die Firmenwagenüberlassung gelten abweichend von der sonstigen Sachbezugsbewertung besondere Regelungen.

Als geldwerter Vorteil ist hierbei folgendes durch den Arbeitnehmer zu versteuern:






Der geldwerte Vorteil kann dabei wie folgt ermittelt werden:


Private Nutzung des Firmenwagens zu privaten Fahrten

  • Pauschal für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen (inkl. Umsatzsteuer)
  • Die tatsächlichen Aufwendungen für die private Nutzung können angesetzt werden, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Pauschal für jeden Kalendermonat mit 0,03% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen (inkl. Umsatzsteuer) für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Die tatsächlichen Aufwendungen für die private Nutzung können angesetzt werden, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird.


Beispiel (für die Berechnung ohne Fahrtenbuch)

Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen (inkl. Umsatzsteuer): 22.500 EUR. Das Monatsgehalt des Arbeitnehmers beträgt 2.500 EUR.


1% pro Monat = 225 Euro

0,03% pro Monat pro Entfernungskilometer (40km)+ 270 Euro

Geldwerter Vorteil= 495 Euro

Der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt also 495 Euro.


Gehalt = 2.500 Euro

2.500 Euro (Gehalt) + 495 Euro (geldwerter Vorteil)

= Steuerpflichtiger Arbeitslohn in Höhe von 2.995 Euro
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:11:58 von eepp
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