Der Unternehmensgründer braucht in der Regel ab dem ersten Tag Entnahmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erwirtschaftet ein Einzelunternehmer in den ersten Jahren Verluste, so sind diese Entnahmen nicht steuerpflichtig, da das Unternehmen keinen Gewinn erzielt.
Werden dagegen aus einer GmbH Geschäftsführergehälter entnommen, so sind die Geschäftsführergehälter unabhängig vom negativen Ergebnis der GmbH zu versteuern.
Das könnte Sie auch interessieren
Hilfe und Beratung.