Wer führt den Haushalt, wer verdient das Geld?

Bei einer traditionellen Rollenaufteilung zwischen Ehemann und Ehefrau kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn der Ehemann, der arbeitet und Geld verdient, der Ehefrau nicht genügend oder kein Haushaltsgeld gibt. Hier finden Sie Informationen zur gesetzlichen Regelung des Haushaltsgelds.

Haushaltsführung

Wenn beide Ehegatten erwerbstätig sind, regeln sie die Haushaltsführung durch gemeinsame Absprachen. Entweder bleibt ein Ehegatte zu Hause und führt den Haushalt, während der andere arbeiten geht, oder beide Ehegatten arbeiten jeweils halbtags und teilen sich die Arbeit des Haushalts oder es wird eine andere praktikable Lösung gefunden.

Wie viel Haushaltsgeld steht einer Ehefrau oder einem Ehemann zu?

Unter dem Familienunterhalt versteht man ist in erster Linie die Ausstattung der Familie mit einer finanziellen Grundlage, denn jede Familie braucht ein regelmäßiges Geldeinkommen.

Egal wer von beiden Ehegatten den Haushalt führt und wer das Geld verdient, das verdiente oder angesparte Geld ist der Familie zur Verfügung zu stellen, so dass sie angemessen unterhalten werden kann (§ 1360 Satz 1 BGB).

Der Familienunterhalt ist erforderlich, um beispielsweise die täglichen Lebensmitteleinkäufe, die Telefonrechnung und die Medikamentenrechnungen zu bezahlen. In manchen Familien legt derjenige Ehegatte, der arbeitet, jeweils am Monatsanfang eine bestimmte Summe in die Haushaltskasse. Man spricht dann von Haushaltsgeld oder Wirtschaftsgeld. Das monatliche Haushaltsgeld muss der Familiengröße und dem Budget der Familie angepasst sein. Wenn ein Ehepartner zum Beispiel über 3.000 Euro verdient, muss er mindestens 1.000 Euro als Haushaltsgeld zur Verfügung stellen. Wenn sich die Ehepartner nicht über die Höhe des Haushaltsgeld einigen können, ist der Besuch einer Beratungsstelle sinnvoll.

Der Ehegatte, der den Haushalt führt (die Hausfrau oder der Hausmann), erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel bereits durch die Übernahme der Haushaltsführung. In diesem Fall besteht über die Haushaltsführung hinaus dann in der Regel keine weitere Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung der Familie.

Zusätzlich zum Haushaltsgeld ist auch ein Taschengeld für den nicht erwerbstätigen Ehepartner vorgeschrieben. Die Höhe dieses Taschengelds, das zur freien Verfügung gestellt wird, sollte mindestens 100 Euro betragen.

Kann man das Haushaltsgeld einklagen?

Kann keine Einigung über die Bereitstellung des Haushaltsgelds gefunden werden, kann es vorkommen, dass ein Ehegatte das Haushaltsgeld einklagen muss. Der erwerbstätige Partner ist verpflichtet, das Haushaltsgeld und das Taschengeld zu bezahlen. Ein solcher Rechtsprozess sollte allerdings vermieden werden.

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