Girokonto, Sparbuch, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto, Kontokorrent

Das Angebot an Geldanlagemöglichkeiten bei den Kreditinstituten (zum Beispiel der Sparkasse oder der Volksbank) ist groß. Doch wo genau liegen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Kontoarten und was sind deren Merkmale?

Was ist ein Sparbuch?

Das Sparbuch ist die klassische Form der Geldanlage. Es gibt Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist, Spareinlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist (diese Einlagen werden weiter nach den Kündigungsfristen unterteilt) und prämienbegünstigte Spareinlagen (diese Spareinlagen werden weiter in allgemeine Sparverträge, Ratensparverträge und vermögenswirksame Leistungen unterteilt).

Die Umsätze auf Sparkonten entsprechen dem Buchungsprinzip eines Kontokorrent- bzw. Girokontos, allerdings mit dem Unterschied, dass ein Sparkonto nur im Guthaben (kreditorisch) geführt werden kann und nicht als ein Konto, das einen Negativsaldo aufweisen kann.

Sparkonten werden einmal jährlich zum 31. Dezember abgeschlossen und verzinst. Die errechneten Zinsen des abgelaufenen Jahres werden dem Sparguthaben gutgeschrieben. Sie werden in der Zukunft ebenfalls verzinst, falls sie nicht abgehoben werden (Zinseszins). Die Verfügbarkeit der gutgeschriebenen Zinsen beträgt zwei Monate ab der Zinsgutschrift ohne Kündigung des Sparbuchs.

Festgeldkonto

Das Festgeld ist eine Geldanlage bei einem Kreditinstitut mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat. Das bedeutet, dass zwischen der Einzahlung des Geldes auf ein Festgeldkonto und der Zurverfügungstellung der Geldeinlage durch das Kreditinstitut eine Zeitspanne von einem Monat liegt.

Das Festgeldkonto (auch Termingeld genannt) hat entweder eine vereinbarte Laufzeit oder eine bestimmte Kündigungsfrist.

Unterschied zwischen Termingeld und Sichteinlage

Im Gegensatz zum Termingeld gibt es die sogenannte Sichteinlage. Dies ist der Sammelbegriff für alle unbefristeten, täglich fälligen Geldeinlagen bei Kreditinstituten. Sie können ohne vorherige Kündigung jederzeit abgehoben werden und werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Bei den Sichteinlagen handelt es sich um die Guthaben von Kunden auf Kontokorrent- und Girokonten, die bei Kreditinstituten geführt werden.

Tagesgeldkonto

Im Bereich von Kundengeldern ist das Tagesgeldkonto vergleichbar mit einem Girokonto. Es wird auf dem verzinslichen Konto vom Kunden ein Geldbetrag eingezahlt, der im Vergleich zu einem Girokonto höher verzinst wird. Allerdings kann der Kunde von einem Tagesgeldkonto keine Barbeträge abheben oder Überweisungen tätigen. Die Verfügbarkeit über ein Tagesgeldkonto kann nur durch eine Überweisung auf ein Referenz-Girokonto erfolgen.

Girokonto

Das Girokonto ist ebenso wie das Kontokorrentkonto ein Konto für den täglichen Geldverkehr, das dem bargeldlosen Zahlungsverkehr dient. Es ist ein kreditorisch geführtes Konto, das heißt es kann in der Regel nur im Guthabenbereich geführt werden.

Das Girokonto ist zum Zahlungsverkehr zugelassen, so dass Zahlungsdienste, wie Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag oder Kartenzahlung, über das Konto abgewickelt werden können. Das Guthaben ist für den Kunden jederzeit verfügbar.

Girokonten kommen heutzutage auch für Minderjährige in Frage (Jugendkonto). Damit wird sichergestellt, dass einerseits ein Minderjähriger bereits eigenständig am Zahlungsverkehr teilnehmen kann, andererseits aber seine Verfügungsmacht auf bestimmte Beträge begrenzt bleibt.

Mittlerweile ist gesetzlich festgelegt, dass Zahlungsaufträge durch das Kreditinstitut zeitlich in der Form abgewickelt werden müssen, dass beim Zahlungsempfänger der Geldeingang am dem Zahlungsauftrag folgenden Bankgeschäftstag verbucht wird.

Kontokorrentkonto

Das Kontokorrentkonto dient zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Es wird damit auch als laufendes Konto bezeichnet. Es kann sowohl im Guthaben (kreditorisch) als auch im Soll (debitorisch) geführt werden. In der Regel dulden Kreditinstitute die Überziehung eines Kontos für den alltäglichen Zahlungsverkehr. Für diese Überziehung werden allerdings hohe Überziehungszinsen verlangt.

Auf dem Kontokorrentkonto können generell alle bankmäßig zulässigen Umsätze getätigt werden (Überweisungen, Bargeldverfügungen, Schecks und Reisegeldmittel wie zum Beispiel Travellerschecks).

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