Welche Betriebsausgaben können Freiberufler absetzen?

Als Selbständiger und Freiberufler fragt man sich: Was kann ich alles von der Steuer absetzen? Hier finden Sie eine Liste mit steuerlich absetzbaren Kosten.

Steuerpflichten von Freiberuflern

Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den sieben Einkunftsarten, die in § 2 Absatz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EStG) genannt werden, und zählen zu den Gewinneinkünften.

In Abgrenzung zu gewerbesteuerpflichtigen Unternehmern sind Freiberufler (bis auf wenige Ausnahmen) umsatzsteuerpflichtig und einkommensteuerpflichtig. Dabei entscheidet das Finanzamt darüber, ob die selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.

Bei der Steuererklärung müssen Freiberufler neben dem Mantelbogen auch die Anlage S ausfüllen. Darin werden alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben angegeben. Überschreitet der Umsatz 17.500 Euro, wird zudem die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) Pflicht.

Was kann man als Freiberufler steuerlich absetzen?

Betriebskosten:
Wer selbständig ist, kann alles, was für die Arbeit erforderlich ist, als Betriebskosten absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Miete für ein Büro, die Kosten für Büromaterial, Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände, Fortbildungskosten, Weiterbildungskosten, Zweitstudiumskosten sowie Kosten für den Besuch von Seminaren und Kongressen. Auch berufliche Ausrüstung ist abzugsfähig, zum Beispiel kann ein Fotograf die Kosten für Anschaffung, Reparatur und Versicherung seiner Kamera geltend machen.

Arbeitszimmer:
Das häusliche Arbeitszimmer kann voll bei der Steuer berücksichtigt werden, sofern es nicht privat genutzt wird. Bei gemischter Nutzung wird der Anteil der beruflichen Nutzung inklusive des Anteils an der Gesamtmiete in der Regel geschätzt. Renovierungskosten für das Arbeitszimmer können in jedem Fall in voller Höhe abgesetzt werden.

Auto:
Pkw-Kosten für berufliche Fahrten können voll abgesetzt werden. Darunter fallen Anschaffungskosten, Benzin, Reparaturen und Kfz-Versicherung. Nutzt der Freiberufler sein eigenes Auto auch für berufliche Fahrten findet die Kilometerpauschale Anwendung. Nutzt er sein Auto zu mehr als 50 Prozent für den Job, zählt es zum Betriebsvermögen.

Vorsorge:
Vorsorgeaufwendungen und private Rentenversicherung lassen sich bis zu einem bestimmten Prozentsatz steuerlich absetzen.

Sonderausgaben:
Als steuerlich absetzbare Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gelten bei Freiberuflern zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Kirchensteuer, Spenden, Beiträge für gemeinnützige Vereine, Kinderbetreuungskosten, Unterhalt an Angehörige im Inland, Unterhalt an Angehörige im Ausland, Krankheitskosten sowie Beerdigungskosten eines nahen Verwandten (wenn das Erbe nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken). In welcher Höhe diese Ausgaben abgesetzt werden können, hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab (§ 33 EStG).

Foto: © Roman Samborskyi - 123RF.com

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