Sonderkündigung: Welche Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers?

Wenn ein Versicherungsnehmer verstirbt, machen die Versicherungen auf seinen Namen keinen Sinn mehr. Doch ergibt sich daraus für die Hinterbliebenen auch ein Recht auf Sonderkündigung? Hier erfahren Sie, welche Verträge automatisch mit dem Tod enden und welche auf die Erben übergehen.

Was passiert mit Verträgen nach dem Tod?

Beim Tod geht das gesamte Vermögen auf die Erben über, dazu gehören auch Verträge, die der Verstorbene abgeschlossen hat, zum Beispiel für eine Wohnung, für Bankkonten, Internet, Mobilfunk, Fernsehen, Strom und Gas, Mitgliedschaften (wie Fitnessstudio) und Abonnements sowie auch für Versicherungen.

Bei den Versicherungen unterscheidet man zwischen personengebundenen und sachegebundenen Versicherungen. Normalerweise enden die personengebundenen Versicherungen automatisch mit dem Tod des Versicherten. Eine Kündigung ist dann im Prinzip nicht notwendig. Die Hinterbliebenen müssen der Versicherung aber eine Mitteilung über den Todesfall schicken, um zu viel gezahlte Beiträge erstattet oder Leistungen als Begünstigte ausgezahlt zu bekommen.

Manche Versicherungen können die Angehörigen, vor allem wenn sie mitversichert waren, auch übernehmen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt dies im § 207 Absatz 1:
"Endet das Versicherungsverhältnis durch den Tod des Versicherungsnehmers, sind die versicherten Personen berechtigt, binnen zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers zu erklären.

Übrigens ist einzige Vertrag, bei dem ein Sonderkündigungsrecht gesetzlich vorgesehen ist, der Mietvertrag. Gemäß § 580 BGB können sowohl die Erben als auch der Vermieter eine Wohnung aber nur nur innerhalb von einem Monat, nachdem sie von dem Tod erfahren haben, außerordentlich kündigen. Die Laufzeit des Mietvertrags beträgt ab Sonderkündigung dann noch drei Monate. Wenn Familienangehörige mit dem Verstorbenen in der Wohnung gelebt haben, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht, sondern sie treten dann alleine als Mieter in den Vertrag ein.

Versicherungen mit Sonderkündigungsrecht nach Todesfall

Der Tod des Versicherungsnehmers bewirkt bei einer Lebensversicherung logischerweise die Beendigung, weil das angesparte Geld meist ausdrücklich für die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall angespart wurde. Um die Leistungen aus der Lebensversicherung zu erhalten, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall melden. Dazu wird in der Regel die Vorlage der Originalpolice und der Original-Sterbeurkunde (oder einer amtlich beglaubigten Kopie) verlangt. Außerdem müssen der Beleg der letzten Prämienzahlung, ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache und die Geburtsurkunde bei der Versicherung eingereicht werden.

Auch bei einer privaten Krankenversicherung endet ein Einzelvertrag mit dem Tod. Sollten Angehörige mitversichert sein, haben sie den Todesfall zu melden und den neuen Versicherungsnehmer bekanntzugeben. Die Frist dafür beträgt gemäß § 207 Absatz 1 VVG zwei Monate. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können die Mitversicherten noch drei Monate nach dem Todesfall in die Krankenkasse aufgenommen werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist zwar eine sachgebundene Versicherung, endet aber mit Tod, da mit dem Tod das persönliche Haftungsrisiko wegfällt. Sind andere Personen mitversichert (zum Beispiel bei einer Familien-Haftpflichtversicherung) besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Ein Mitversicherter kann die Versicherung automatisch übernehmen, wenn er die nächste Prämie zahlt. Falls Sie eine Versicherung nach einem Todesfall kündigen wollen, können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden.

Versicherungen ohne Sonderkündigungsrecht nach Todesfall

Der Tod des Versicherungsnehmers rechtfertigt bei einer Kfz-Versicherung keine außerordentliche Kündigung, denn hier ist ja das Fahrzeug versichert. Wenn der Erbe das Auto weiter nutzt, muss er auch den Versicherungsvertrag übernehmen, obwohl dieser deutlich teurer werden kann, weil der Versicherer wiederum die Beiträge an den neuen Fahrer anpassen kann (Schadensfreiheitsrabatt, Fahrerkreis). Nur bei einem Verkauf kann der neue Eigentümer das Fahrzeug nach dem Ummelden sofort bei einem anderen Anbieter versichern.

Bei einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht kein Sonderkündigungsrecht. Auch eine Wohngebäudeversicherung kann nicht wegen des Todes, sondern nur ordentlich gekündigt werden, im Regelfall mit Dreimonatsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Das Gleiche gilt für Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen.

Versicherungen mit Übergangslösungen nach Todesfall

Eine Hausratversicherung bleibt nach dem Tod des Versicherungsnehmers noch maximal zwei Monate lang weiter gültig. Wenn der Erbe die Wohnung übernimmt, kann er auch die Hausratversicherung weiterführen. Verfügt er selbst aber bereits über eine eigene Hausratversicherung, hat er ein Sonderkündigungsrecht für die Versicherung des Verstorbenen.

Ein Vertrag über eine Unfallversicherung erlischt mit dem Tod, ist allerdings ein Kind mitversichert, wird die Versicherung beitragsfrei bis zu dessen Volljährigkeit weitergeführt.

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