Aufsichtspflicht für Minderjährige

Ines - 16. März 2011 um 19:00
 Tomás - 16. März 2011 um 19:00
Guten Tag,
ich habe ja für mein minderjähriges Kind die Aufsichtspflicht. Dies übertrage ich doch auf die Lehrer, so lange die Kinder Unterricht haben, nicht wahr?
Wie ist es dann, wenn das Kind sich im Sportunterricht den Knöchel bricht?
Dankeschön!

1 Antwort

Guten Tag,

Ihre Schilderungen sind soweit zutreffend!

Wenn sich Ihr Kind beim Sport verletzt und der Lehrer auch bei ordnugnsgemäßer Aufsicht nichts dagegen tun konnte, können Sie ihn nicht in Anspruch nehmen.

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn der den Kindern sagt: "Macht was ihr wollt, ich geh mal Mittagessen" und dann passiert etwas!
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