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Tigerundlions
- 24 Mai 2010 à 17:18
Gagaradio
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24 Mai 2010 à 17:22
Hallo und Hilfe!!!
Für meine nebentätikeit habe ich ein Laptop in2009 gekauft. Kann ich die Laptop-Kosten absetzen? Was muss ich erklären?
Danke
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Gagaradio
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24 Mai 2010 à 17:22
Zunächst muss due immer den Beleg behalten.
Der PC muss, wenn über 410 netto gekostet, auf 3 Jahre abgeschrieben werden.
Du muss den LapTop auf die Anlage EÜR erklären!
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