Bankschließfach mieten: Was man wissen sollte

Sie möchten Ihren Familienschmuck einbruchsicher lagern? Oder haben sich dazu entschieden, in Edelmetalle wie Gold zu investieren? Die Einrichtung eines Schließfachs bei einer Bank ist dann eine Überlegung wert. In der Tat haben die steigende Zahl der Wohnungseinbrüche und die Finanzkrise in den letzten Jahren zu einer erhöhten Nachfrage nach Bankschließfächern geführt. Hier die wichtigsten Infos rund um das Einrichten eines Bankschließfachs.

Wie eröffnet man ein Bankschließfach?

Die Eröffnung eines Bankschließfachs ist nicht kompliziert. Gehen Sie am besten zu Ihrer Hausbank und erkundigen Sie sich, ob und in welchen Größen Schließfächer vorhanden sind. Sollte Ihre Bankfiliale keine Schließfächer haben oder sollten alle belegt sein, können Sie fragen, ob es möglich ist, ein Schließfach in einer anderen Filiale derselben Bank zu eröffnen.

Seit der Finanzkrise sind Schließfächer deutlich beliebter geworden. Es ist daher durchaus möglich, dass die Kapazitäten einiger Banken erschöpft sind. Manche Banken bieten allerdings überhaupt keine Schließfächer an, so zum Beispiel die Postbank oder die Targobank.

Schließfach bei fremder Bank einrichten

Ein Schließfach bei einer fremden Bank einzurichten, ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber sehr unüblich. Banken sehen Schließfächer im Allgemeinen als Service für Ihre eigenen Kunden, das heißt, dass die allermeisten Banken die Eröffnung eines Schließfachs nur erlauben, wenn Sie zumindest ein Girokonto oder ein Wertpapierdepot bei besagter Bank haben. Wenn Fremdkunden akzeptiert werden, dann meist nur gegen Aufpreis.

Kosten eines Bankschließfachs

Die Kosten eines Schließfachs variieren von Bank zu Bank und hängen in erster Linie von der Größe des Fachs ab. Kleine Fächer, in die nicht viel mehr als ein Aktenkoffer passt, kosten zwischen 20 und 40 Euro im Jahr. Für geräumige Fächer, um große Gegenstände einzulagern, müssen oft mehrere hundert Euro und bis zu 1000 Euro im Jahr bezahlt werden.

Anonymes Bankschließfach einrichten

In § 154 Absatz 1 der deutschen Abgabenordnung heißt es:

"Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen."

Ein Bankschließfach kann in Deutschland also nicht anonym eingerichtet werden.

Dennoch werden Bankschließfächer recht diskret gehandhabt. Kunden werden nie gleichzeitig in den Tresorraum gelassen und Bankmitarbeiter sind dazu angehalten, nicht über Schließfächer zu sprechen. Eine Buchführung über die Zugriffe auf das Schließfach gibt es trotzdem, es hängt aber von der Bank ab, wie detailliert diese Angaben sind.

Staatlicher Zugriff auf Schließfächer

Grundsätzlich gelten für Schließfächer dieselben Regeln wie für Bankkonten. Der Staat hat keinen Zugriff darauf und wird auch nicht über deren Existenz informiert, da dies unter das Bankgeheimnis fällt. In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise der Verdacht einer Straftat besteht oder wenn es einen Pfändungsbeschluss gibt, können die Behörden sich mit einem richterlichen Beschluss und einem Gerichtsvollzieher Zugang verschaffen.

Außerdem wird das Finanzamt nach dem Tod eines Kunden über die Existenz eines Bankschließfachs informiert, weil eventuell Erbschaftsteuer fällig wird (§ 33 Absatz 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und § 1 Absatz 3 Erbschaftsdurchführungsverordnung).

Versicherung eines Bankschließfachs

Sollte der Inhalt eines Schließfachs durch äußere Einwirkungen beschädigt oder zerstört werden, haftet die Bank nur, wenn ihr Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Sie sollten daher einen Versicherungsschutz in Betracht ziehen.

Eine Versicherung des Inhalts des Schließfachs ist manchmal im Preis des Schließfachs enthalten. In anderen Fällen kostet ein Versicherungsschutz extra. Achten Sie also darauf, bevor Sie den Vertrag abschließen. Im Detail gibt es außerdem erhebliche Unterschiede darin, was von der Versicherung abgedeckt wird (beispielsweise Raub, Feuer oder Blitzschlag). Ist das Schließfach nicht über die Bank versichert, können Sie auch eine Versicherung mit einem externen Dienstleister, beispielsweise Ihrer Hausratversicherung, abschließen.

Beachten Sie, dass die Versicherung nur zahlt, wenn Sie nachweisen können, was sich in dem Schließfach befand. Es empfiehlt sich daher, eine Inventarliste zu führen, Kaufbelege aufzubewahren und Fotos von Wertgegenständen zu machen.

Weiter ist zu beachten, dass die Versicherung keinen immateriellen Schaden ersetzt. Wenn Sie also Dokumente oder Gegenstände mit rein ideellem Wert einlagern, ist ein Versicherungsschutz eventuell nicht sinnvoll. Auch Bargeld fällt im Normalfall nicht unter den Versicherungsschutz und falls doch, ist schwer nachzuweisen, wie viel Geld sich im Schließfach befand. Grundsätzlich ist es keine gute Idee, Bargeld in einem Schließfach einzulagern. Nutzen Sie dafür besser ein Konto oder Sparbuch.

Foto: © Mr.Yongyut Khasawong - 123RF.com

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