useful
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19 Jun 2011 à 23:47
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:12 Februar 2012
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19 Jun 2011 à 23:48
mir wurde ein grundstück vererbt, wo aber dem staat ein nutzungsrecht für eine straße eingeräumt ist. Zu völlig inakzeptablen konditionen. Als erbe muss ich mich doch nicht daran halten oder?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:12 Februar 20129 19 Jun 2011 à 23:48
Hallo!
Die Erben treten immer in alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein. Also gilt das nutzungsrecht weiterhin, da das grundstück mit diesem recht nunmal belastet ist.
Genaueres finden Sie im Themenbereich "Erben-Schenken" auf dieser Seite!