Vertretung

J.Pro - 1. Juli 2011 um 15:00
 sonnenblume - 1. Juli 2011 um 15:03
Hallo. Ich habe auch eine Frage zu Notarverträgen.
Undzwar verbringe ich derzeit sehr viel Zeit in den USA und möchte mir ein Haus in Stuttgart kaufen. Ich würde aber nur ungern extra wegen dem Notarvertrag anreisen wollen. Ich kenne das Haus und alles ist erledigt. Ich möchte schnell umziehen, aber nicht unnötig hin- und her fliegen.
Kann ich mich beim Notarvertrag auch vertreten lassen?

Vielen Dank

1 Antwort

Ich weiß zwar nicht wie spät oder früh es gerade bei Ihnen ist, aber trotzdem: Guten Tag.

Sie können sich prinzipiell bei allen Rechtsgeschäften vertreten lassen, die Sie nicht in Person wahrnehmen müssen. Eine Eheschließung beispielsweise muss natürlich persönlich geschlossen werden.

Aber die Vollmacht für Ihren Vertreter bedarf der gleichen Form wie das abzuschließende Geschäft. Also müssen Sie notariell eine Vollmacht erstellen und der Person Ihres Vertrauens zukommen lassen.

Viele Grüße aus Deutschland.
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