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Eine Frage zum Zivilrecht
robert
- 18 Jul 2011 à 20:07
angola -
18 Jul 2011 à 20:07
Hallo. Ich studiere Jura und in der Zivilrechtsvorlesung taucht immer wieder das Wort "Sinalagma" oder so ähnlich auf. Ich möchte meine Kollegen nicht fragen, weil das bestimmt schon alle anderen wissen. Kann mir hier anonym jemand helfen? Danke
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1 Antwort
Réponse 1 / 1
angola
18 Jul 2011 à 20:07
klar, gerne: Synallagma bedeutet eigentlich nur "im Austauschverhältnis stehend". Also Kaufpreis und Kaufgegenstand stehen zum Beispiel im Synallagma.
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