Frist zur Ausschlagung der Erbschaft

americano - 28. Juli 2011 um 19:05
 Frettchen - 28. Juli 2011 um 19:05
Guten Tag,

aus persönlichen Gründen will ich eine Erbschaft wahrscheinlich ausschlagen.
Braucher aber noch etwas Bedenkzeit. Frage mich nur, welche Frist ich dabei einhalten muss.
Gibt es da eine?

Danke
americano

1 Antwort

Hallo,
Die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB).

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft sowie davon Kenntnis erlangt, aus welchem Grunde er zum Erben berufen ist (also z.B. als gesetzlicher Erbe oder als testamentarischer Erbe).

Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) berufen, so beginnt die sechswöchige Frist nicht vor der Verkündung der Verfügung.

Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.

Mit freundlichen Grüßen,
Frettchen
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