Badekappenpflicht - AGB

harald - 4. September 2011 um 21:42
 H. - 4. September 2011 um 21:44
Guten Tag,

ich habe in einem schwimmbad keine badekappe getragen. mitten am nachmittag werde ich dann plötzlich herauskomplimentiert.
weil das mit der badekappenpflicht ja angeblich in den agb stand. doch wer liest sich schon vertragstexte durch wenn man eigentlich nur baden gehen will?
ist es rechtens, dass ich das schwimmbad frühzeitig verlassen musste?
harald

1 Antwort

Hallo,
AGB müssen nicht zwingend richtige verträge sein. es genügt beispielsweise auch ein gut lesbares schild an der kasse.

Damit AGB auch Geltungskraft besitzen, müssen sie Vertragsbestandteil werden. Beide Parteien müssen sich also darüber einig sein, dass diese Bestimmungen gelten sollen.

Der Unternehmer muss den Verbraucher erstens darauf hinweisen, dass die AGB gelten sollen. Zweitens muss er dafür sorgen, dass der Verbraucher ohne Probleme Einsicht in die Bestimmungen nehmen kann.

War dies der Fall, ist das Schwimmbad im Recht.

mfG
H.
0