Rechte meines Nachbarn

Gabriel11 - 4. Oktober 2011 um 18:04
 sonnenblume - 4. Oktober 2011 um 18:05
Guten Tag,
meine Kidner haben gestern im Garten gespielt. Dabei ist Ihnen ein Ball auf das Grundstück unseres nicht gerade kinderliebenden Nachbarn geraten. Er hat ihn auch prompt kaputt gemacht.
Ich würde meinen Kindern ja eine nneuen Ball kaufen, aber sie wollen, dass der Nachbar dafür einstehen muss.

Wie sieht das denn rechtlich aus?

1 Antwort

hallo

sein nachbar darf zwar auf seinem grundstück prinzipiell tun und lassen was er möchte, aber fremdes eigentum zerstören darf er nicht

er ist zum ersatz des schadens verpflichtet, § 823 I BGB!
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