Verschuldetes Erbe

Walter_U - 10. Oktober 2011 um 21:49
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 3. September 2013 um 17:53
Guten Tag,
Mein Vater war zeitlebens hoch verschuldet und ich nehme an, dass er mir außer Schulden nichts hinterlassen wird.
Muss ich eines Tages für seine Schulden aufkommen oder nur zum Teil oder wie ist das?
Danke

2 Antworten

Guten Tag. Sie müssen normalerweise nur mit dem haften, was Ihnen auch hinterlassen wird. Sie können Ihre Erbschaft aber auch ausschlagen! Erörtern Sie doch einfach mit dem Notar was das sinnvollste in Ihrer Situation ist.
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
3. September 2013 um 17:53
Hallo!
Eine Teilausschlagung ist nur unter einer Voraussetzung möglich.Denn § 1948 (Mehrere Berufungsgründe))schreibt das Folgende vor:

(1) Wer durch Verfügung von Todes wegen als Erbe berufen ist, kann, wenn er ohne die Verfügung als gesetzlicher Erbe berufen sein würde, die Erbschaft als eingesetzter Erbe ausschlagen und als gesetzlicher Erbe annehmen.
(2) Wer durch Testament und durch Erbvertrag als Erbe berufen ist, kann die Erbschaft aus dem einen Berufungsgrund annehmen und aus dem anderen ausschlagen.
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