Vom eigenen Ehemann vergewaltigt

KIT - 19. Oktober 2011 um 12:46
 Achim - 19. Oktober 2011 um 15:53
Guten Tag,


Vor etwa 09 Monaten habe ich Anzeige wegen Vergewaltigung gegen meinen Ehemann erstattet.
Jedoch kamen wir uns neulich nah und mein Mann ist er einer therapeutischer Hilfe unterzogen .
Jetzt spiele ich mit dem Gedanken die Anzeige zurückzuziehen . Geht es ? Was meint ihr dazu ?
Für Ratschlägen danke ich euch im Voraus.
MfG

1 Antwort

Hallo kit !

Grundsätzlich kann man Anzeigen nicht "zurückziehen". Mit einer "Straf"-Anzeige ( ) erhält die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt. Ist dieser einmal bekannt geworden, so ist die Behörde verpflichtet dem nachzugehen (vgl. Legalitätsprinzip, § 152 Abs. 2 StPO).

Es besteht jedoch die Möglichkeit, soweit es sich um ein angezeigtes Antragsdelikt handelt, den erforderlichen Strafantrag "zurückzuziehen". Das Fehlen eines Strafantrages würde ein Verfahrenshindernis darstellen und die Folge wäre eine Verfahrenseinstellung. Dies gilt natürlich nur insoweit kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung begründet wird. Dies ist bspw. bei "Häuslicher Gewalt" stets der Fall.

Du müsstest etwas genauer den Inhalt der Anzeige erläutern, um eine Beurteilung zu ermöglichen.

Ich würde an deiner Stelle es genauer zu überlegen , ob ich mit ihm zusammen wohnen würde. Ihr Mann kann jeder Minute gegen dich Gewalt anwenden.
Der hätte mir mein Vertrauen gebrochen. Jedenfalls weißt du es besser als ich.
Wünsche dir alles Gute !
Gruß aus Mainz
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