Eingang einer Mail wird bestritten

harald b. - 29. Oktober 2011 um 17:24
 SaRaH - 29. Oktober 2011 um 17:26
Guten Tag,

ich habe eine (ab-) mahnung an einen geschäftspartner (zulieferer) geschickt.
er bestreitet allerdings, dass er diese mail jemals erhalten hat.
muss ich dem glauben schenken? ich kann mir das kaum vorstellen. aus folgenden gründen:
- meine kollegin (auf bcc) hat die mail erhalten
- alle anderen mails an die gleiche mailadresse hat mein partner auch erhalten

wie soll ich mich verhalten? ich habe schadensersatzansprüche !

1 Antwort

Nein, dem musst du nicht glauben! Du bist hier im Recht.
Es ist zulässig, den Zugang einer E-Mail zu bestreiten, da man nie ausschließen kann, dass eine Mail z.B. unabsichtlich im Spamfilter landet.

"Wer jedoch einem Vertragspartner seine E-Mail-Adresse nennt, muss damit rechnen, dass diese für die Übersendung von Mitteilungen genutzt wird. Wenn der Vertragspartner seinen Mail-Account nicht öffnet und/oder seine Mails nicht abruft und nicht liest, kommt das einer Zugangsvereitelung gleich (OLG Düsseldorf 26.03.2009 - I-7 U 28/08)." (Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/e-mail)

Hoffe, ich konnte dir helfen!
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