Prokura eingeschränkt

erik - 3. November 2011 um 09:44
 jaho - 3. November 2011 um 09:45
Guten Tag,

ich bin kaufmann und habe meinem prokuristen untersagt, verträge über 10 000 € (ohne meine explizite zustimmung !) abzuschließen. mein prokurist hat sich aber nicht an meine weisung gehalten und bei einem spirituosenhersteller getränke im wert von 15 900 € gekauft.
da wir finanziell einige probleme haben (v.a. absatzprobleme) möchte ich diese getränke nun auch nicht annehmen.
der spirituosenhersteller will jedoch das geld haben. hat er anspruch auf bezahlung der ware?

1 Antwort

Hallo,
ja, das hat er. nach § 50 abs. 1 HGB kann die prokura im außenverhältnis nicht eingeschränkt werden. somit ist der vertrag zwischen dem prokuristen und dem spirituosenhändler zu stande bekommen. im innenverhältnis allerdings hat sich dein prokurist dir gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht.

hoffe, ich konnte dir helfen.

jaho
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