Gutschrift nach Reklamation

Frank K. - 27. Oktober 2010 um 10:06
 jonas w. - 27. Oktober 2010 um 10:07
Guten Tag,

ich habe vor kurzem einen defekten Fernseher zurückgegeben (nach ca. 2 Monaten).
Er hat mich 1200 Euro gekostet.

Zu meinem Erstaunen habe ich das Geld der Reklamation nicht bar bekommen sondern ich musste einen Gutschein akzeptieren.
Das ärgert mich ziemlich, da nun dazu verpflichtet werde, in nächster Zeit 1200 Euro bei diesem kleinen Elektrogeschäft auszugeben (mit dem ich noch dazu sehr unzufrieden war!).

Geht das überhaupt?

mfG

1 Antwort

Wenn du eine berechtigte Reklamation hast (war es ja in deinem Fall!), musst du keine Gutschrift als Ersatz annehmen.
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