Mieterhöhung zulässig?

Carina - 27. Oktober 2010 um 10:13
 Big-fish - 27. Oktober 2010 um 10:15
Hallo Leute!

Ich wohne mit meinem Freund und unseren 2 Kindern (2 und 4) in einer 91 qm Wohnung am Rande von Köln.
Wir zahlen mittlerweile 1400 Euro KALTmiete!

Als wir vor etwa 2 Jahren einngezogen sind, zahlten wir 800 Euro KALTmiete!

Da wir die hohen Umzugskosten und den Stress mit den Kinder scheuen, sind wir bisher nicht ausgezogen (haben die Wohnung auf eigene Kosten komplettrenoviert!).

Nun möchten wir uns aber evtl. an einen RA wenden, wenn wir Chancen haben,die Miete so zu senken.

Bitte um Ratschlag,

Carina

1 Antwort

Generell ist eine Mieterhöhung gemäß § 558 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig, wenn die Miete seit 15 Monaten nicht erhöht wurde.

Allerdings gibt es da auch noch die sog. Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 BGB), die besagt, dass die Miete in 3 Jahren um nicht mehr als 20% erhöht werden darf.

Wenn euere Wohnung modernisiert wurde, ist das etwas anderes, aber laut deinen Schilderungen wart es ja ihr, die renoviert haben.

Ich würde mich an euerer Stelle auf jeden Fall an einen RA wenden!
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