Muss ich die erbschaft annehmen?

snoopy - 27. Oktober 2010 um 13:24
 BGB-heini - 27. Oktober 2010 um 13:30
Guten Tag,

mein urgroßvater (zu dem ich nie guten kontakt hatte) ist vor kurzem gestorben.
ich weiß, dass er zu lebzeiten hohe schulden hatte,die er nie ganz abbezahlt hat.

da ich etwas von ihmerben werde, frage ich mich,ob ich das erbe annehmen muss.
ich habe angst,dass er mir schulden vererbt.

snoopy

1 Antwort

nein, ganz ruhig.

eine erschaft kann entweder angenommen oder ausgeschlagen werden.
(siehe § 1946 BGB).

weitere infos unter

https://www.recht-finanzen.de/contents/1258-annahme-oder-ausschlagung-einer-erbschaft

mfG
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